Das Leistungsspektrum der Hausverwaltungs-GmbH J. Pfefferkorn
richtet sich nach dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht
(WEG) § 27 und 28 WEG.
Danach verteilen sich die von der Verwaltung übernommenen Aufgaben auf
die Bereiche:
In einem Leistungskatalog zeigt die Verwaltung auf, welche Grund- und Zusatzleistungen von der Verwaltung erbracht werden und welche Pflichten die Eigentümerschaft hat. Dieser Leistungskatalog kann Interessenten auf Wunsch zugesandt werden.
Sollte ein außerordentlicher Aufwand aufgrund einer „großen“ Instandhaltungsmaßnahme notwendig sein, wird die Sondervergütung der Eigentümergemeinschaft zur Beschlussfassung vorgelegt, so dass die Eigentümergemeinschaft über die Beauftragung der Hausverwaltung mit der Durchführung und damit über die Zahlung einer Sondervergütung entscheidet. .
Aus Erfahrung
wird darauf hingewiesen, dass die Hausverwaltungs GmbH im Interesse der Eigentümergemeinschaft
keine Planungs- u. Bauleitungsaufgaben gem. HOAI übernimmt. Bei umfangreichen
oder technisch anspruchsvollen Instandsetzungen ist mit den Auftraggebern
der Einsatz von versiertem Fachpersonal abzusprechen und der Verwaltung der
erhöhte Verwaltungsaufwand zu erstatten.